Durch einen Volksentscheid im Jahr 1960 ist im Kanton Zürich der Zahprothetikerberuf eingeführt worden. Zugelassen zu den Zahnprothetiker-Prüfungen sind Zahntechniker, die nach bestandener Lehrabschlussprüfung mindestens 10 Jahre als solche tätig waren und eine Zahnprothetikerschule absolviert haben. Die weiteren Bedingungen sind in der kantonalen Verordnung nachzulesen.

Wir möchten diejenigen Patienten, welche einen abnehmbaren Zahnersatz benötigen, möglichst optimal und kostengünstig versorgen. Da die Zahnprothetiker die erwähnten Arbeiten von A bis Z selbst herstellen können, werden Drittkosten eingespart. Zudem sieht der Zahnprothetiker den Patienten und nicht nur die Gipsmodellsituation, was ein nicht zu unterschätzender Vorteil ist.

Für allfällige Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Zahnprothetiker, er wird Sie gerne ausführlich beraten.

 

Zahnprothetiker Gesellschaft des Kantons Zürich